Seit über zwanzig Jahren engagiert sich donum vitae e.V. in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Paragraphen 218 im Strafgesetzbuch diskutieren Vertreter*innen von Fachverbänden und Politik verstärkt über die gesetzliche Beratungspflicht. Der Bundesvorstand von donum vitae nimmt dies zum Anlass und bringt sich mit seinem Positionspapier „Beratungspflicht stärkt Frauen und schützt Leben“ in die aktuelle Debatte ein. „Die Stärkung der Frau in der Beratung ist der beste Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, Bundesvorsitzender von donum vitae. „Die doppelte Anwaltschaft für Mutter und Kind zeichnet die Beratung von donum vitae aus.“ Mit der Beratungspflicht verfolgt der Gesetzgeber ein Schutzkonzept, das im Einklang mit den Anforderungen des Grundgesetzes auf Hilfe statt auf Strafe setzt. Aus Sicht von donum vitae hat sich dieses Schutzkonzept bewährt und ist beizubehalten.
Die Beratungspflicht hat sich bewährt
Grundlegende Voraussetzung von Beratung ist es, der ratsuchenden Person Respekt vor ihrer persönlichen Verantwortung entgegenzubringen. Aufgabe der Beraterin ist es, schwangere Frauen mit ihren Sorgen anzunehmen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen sowie bei der Klärung finanzieller Probleme zu geben. „Nur mit der Frau, niemals gegen sie und niemals ohne sie kann das ungeborene Leben geschützt werden“, erklärt Constanze Nattermann, die stellvertretende Bundesvorsitzende von donum vitae. Die Berater*innen von donum vitae stehen dabei immer an der Seite der Frau – unabhängig von ihrer Entscheidung im Schwangerschaftskonflikt.
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