Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Der donum vitae Bundesverband nimmt dazu wie folgt Stellung:
Kurz und bündig
Das Festhalten an einer Beratungslösung mit Beratungspflicht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche sehen wir positiv, ebenso die weitere strafrechtliche Bewehrung eines Schwangerschaftsabbruchs ohne oder gegen den Willen der Schwangeren. Auch den Überlegungen zu einer verbesserten Kostenübernahme durch die Krankenkassen stehen wir positiv gegenüber.
Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs muss jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden, insbesondere im Hinblick auf
Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Ob diese Debatte angesichts der anstehenden Auflösung des Bundestages noch mit der notwendigen Sorgfalt geführt werden kann, halten wir für sehr fraglich.
Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.
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